Der DEHOGA Bundesverband hat sein Merkblatt zur Handhabung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab dem 1. Januar 2026 um Hinweise zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Umsätzen aus Silvesterparties, die über den Jahreswechsel hinausgehen, aktualisiert. Aufgrund mehrfacher Nachfragen wird zudem in Frage 9 explizit darauf hingewiesen, dass bei einem Catering, beispielsweise anlässlich einer Hochzeitsveranstaltung, die Getränke nicht dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterfallen.