Der Digital Markets Act (DMA) ist seit März 2024 vollumfänglich anwendbar und verpflichtet Booking.com als designierten Gatekeeper unter anderem dazu, gewerblichen Nutzern – also den Hotelbetrieben – sowohl eine freie Wahl der Zahlungsdienstleister als auch einen effektiven Zugang zu den im Rahmen ihrer Buchungen generierten Daten zu gewährleisten. Die Europäische Kommission prüft derzeit, inwieweit diese Verpflichtungen in der Praxis erfüllt werden.
Um die europäischen Wettbewerbshüter mit belastbaren Daten zu unterstützen, führen der Hotelverband Deutschland (IHA) und HOTREC derzeit eine kurze, anonymisierte Umfrage unter Hotelbetrieben durch. Wir bitten Sie herzlich, diese wichtige Umfrage unbedingt zu unterstützen!